Privatpersonen können bis zu 20% und seit Januar 2009 maximal
20.000 € vom Lohn für haushaltsnahe Dienstleistungen (jedoch nicht für
Gutscheine), höchstens also insg. 4.000 € in der Steuererklärung von der
Steuerschuld abziehen.
So gehen Sie vor
Lassen Sie sich eine ordentliche Rechnung ausstellen und bewahren Sie
diese gut auf. Bezahlen Sie die Rechnung nicht in bar, sondern überweisen Sie
den Betrag. Noch einfacher , Sie nehmen an unserem Lastschriftverfahren teil
sprechen Sie uns gerne an.
Sie können maximal Arbeits- und Fahrtkosten von 20.000 Euro zu einem
Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Daraus
ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer
Steuerschuld.