Häufige Fragen
Nein, wir werden Ihnen selbstverständlich eine Vertretung schicken.
Sie bekommen am Monatsende eine Rechnung, die sie bequem überweisen können.
Die Rechnung für diese Dienstleistung ist bis zu einer Höhe von 20.000,-- Euro im Jahr steuermindernd. D.h. bis zu 20% der Rechnungssumme, allerdings maximal 4.000,-- Euro, können Sie bei der Einkommenssteuer direkt geltend machen.
Achtung: Das Finanzamt erkennt die Rechnung nur an wenn sie per Überweisung beglichen wurde!
Unsere Haushaltshilfen sind über den Betrieb Unfall- und ordnungsgemäß
sozialversichert.
Ja. Sie bekommen eine feste Haushaltshilfe zugeteilt. Nur bei Krankheit oder Urlaub wird Ihnen eine Vertretung geschickt.
Mitarbeiter sind über die Haushaltsflatrate selbstverständlich Haftpflichtversichert.
Unsere Mitarbeiter sind sehr zuverlässig. Wir wählen sie sehr genau aus und überprüfen Lebenslauf und Referenzen. Jede Haushaltshilfe muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Ja. Wir sorgen durch interne Maßnahmen dafür, daß Sie als Kunde sich auf unsere Mitarbeiter und die Qualität der geleisteten Arbeit verlassen können.
Daneben stehen wir immer im Dialog mit Ihnen, unseren Kunden. Sprechen Sie uns an, wenn etwas nicht so läuft, wie Sie es gerne hätten.
Wir wollen, daß Sie rundum zufrieden sind.
Selbstverständlich! Wir richten uns ganz nach den Bedürfnissen der Kunden.
Nein. Die Arbeiten werden wie abgesprochen erledigt, ob Sie im Hause sind, in der Arbeit oder im Urlaub.